Stuttgarter Klardenker 1-2019: Lebensversicherungen

1. März 2019

Wenn Sie im Besitz von Lebensversicherungen sind oder in den letzten ca. 10 Jahren eine Versicherung abgelaufen ist oder Sie eine solche gekündigt haben, dann ist dieser Stuttgarter Klardenker für Sie.

Der Untergang der Titanic am 15. April 1912

Titanic

Es gibt kaum eine Geschichte, die metaphorisch so sehr auf unsere heutige Zeit passt wie die der Titanic, des damals größten Schiffes der Welt. Ähnlich wie die Titanic gilt unser Wirtschaftssystem als unsinkbar.

Und weil die Prozesse so schleichend vor sich gehen, weil die Musik spielt, bis zuletzt, unterschätzen viele den Ernst der Lage, weil sie die Risiken nicht kennen und einschätzen können. Besonders Passagiere der ersten Klasse weigerten sich lange, Schwimmwesten anzulegen – geschweige denn, in die Rettungsboote zu gehen

Zum Vergleich: Zwischen dem Zeitpunkt der Kollision der Titanic mit dem Eisberg (23:40 Uhr) und ihrem Untergang (ca. 2:20 Uhr) vergingen immerhin 2 Stunden und 40 Minuten.

Die dramatischen Ereignisse: das Absinken des Bugs unter die Wasseroberfläche und das Zerbrechen des Rumpfes (2:18 Uhr) beschleunigten sich erst wenige Minuten vor ihrem Untergang, und erst dann brach Panik aus.

Ähnlich verliefen die Entwicklungen vor großen Umbrüchen im Finanzsystem. Zumeist ging dem Kollaps sogar eine Phase der Euphorie und Sorglosigkeit voraus, weil die Aktienkurse (1929 oder 1987) oder die Preise von Immobilien (USA 2004-2006, Deutschland 2012-heute) überproportional stiegen.

Lebensversicherungen halten oder auflösen?

Heute geht es mal wieder um Lebensversicherungen, und zwar solche, bei denen neben der Risiko-Absicherung auch eine Kapitalbildung erfolgt. Reine Risiko-Lebensversicherungen sind nicht Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.

Dabei verwende ich den Begriff „Lebensversicherung“ in diesem Artikel vereinfachend für alle kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen, egal, ob diese Kapitalbildung nun über klassische deutsche oder britische Lebensversicherungen erfolgt oder über so genannte fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen.

Angesichts des aus meiner Sicht nach wie vor bestehenden Crashpotenzials ist eine Unterscheidung hier nur bedingt erforderlich.

Derzeit besteht aufgrund einiger verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile für Versicherungsnehmer kurzfristig die große Chance, die zumeist dürftigen Ergebnisse der Vergangenheit aufzubessern.

Hier gehts zu einem aufschlussreichen Beitrag vom ARD-Ratgeber Geld.

Mittel- bis langfristig halte ich den Lebensversicherungsbereich für hochgradig riskant, wie weiter unten aufgezeigt wird.

Versicherungskunden sollten überprüfen, ob eine Kündigung oder Rückabwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht der günstigere Weg ist. Der vorliegende Artikel soll  dabei helfen, eine bessere Entscheidungsgrundlage zu bilden, indem auf selten thematisierte Hintergründe aufmerksam gemacht wird.

I. Abgelaufene oder bereits gekündigte Verträge
II. Laufende Verträge

Die meisten vorzeitig aufgelösten Lebensversicherungen werden falsch abgerechnet, und zwar in der Regel – wenig überraschend – zu Ungunsten der Versicherungskunden. Selbst bei regulär abgelaufenen Verträgen ist dies immer wieder der Fall.

Für den Einzelnen ist es viel zu aufwändig, dies zu überprüfen oder gar gerichtlich mutmaßliche Ansprüche geltend zu machen.

Darüber hinaus halte ich es auch bei noch laufenden Verträge für dringend angeraten, zu überprüfen, ob diese fortgeführt werden sollen. Die Begründung für diese Empfehlung finden Sie weiter unten unter Punkt V.

 

Ich habe eine Firma ausfindig gemacht, die sich darauf spezialisiert hat, das gesetzlich maximal Mögliche aus Versicherungsverträgen herauszuholen – egal, ob diese Verträge noch laufen, bereits abgelaufen sind oder gekündigt wurden.

III. Rechtslage

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Gerichtsurteile zugunsten der Versicherten, in denen man zu dem Schluss kam, dass viele Gesellschaften falsch abgerechnet oder fehlerhaft über kundenrelevante Rechte aufgeklärt haben und diese daher ihre Auszahlungen zu Gunsten der Kunden korrigieren mussten. Im besten Falle müssen die Verträge rückabgewickelt werden. Dies ist deshalb zumeist vorteilhaft, weil der Kunde in diesem Fall seine eingezahlten Beiträge zuzüglich Verzinsung rückerstattet bekommen kann.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt dabei deutlich mehr heraus als der ausgewiesene Rückkaufswert oder die bereits ausgezahlte Ablaufsumme!

Ja, Sie haben richtig gelesen! Selbst, wenn Sie den Vertrag schon vor Jahren gekündigt haben, ist es möglich, dass noch eine ordentliche Nachzahlung auf Sie wartet.

Das gilt für Verträge nahezu aller Gesellschaften – von Aachener und Münchener bis zur WWK.

Ich selbst lasse gerade überprüfen, ob meine eigenen Verträge bei der Skandia und der Prisma Life, die ich bereits vor Jahren gekündigt habe, korrekt abgewickelt wurden.

IV. Das Lösungskonzept

Das Unternehmen hat inzwischen über 40.000 Lebensversicherungsverträge unter Vertrag und betreut diese Verträge auch in Zukunft weiter. Nach meinen derzeitigen Recherchen ist dies ein Alleinstellungsmerkmal. Denn sollte sich durch neue Gerichtsurteile ergeben, dass weitere Rückzahlungen möglich sind. dann wird dies für sämtliche Verträge überprüft und gegebenenfalls eingefordert.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal nach meiner Kenntnis ist, dass der Kunde innerhalb von drei Wochen sein Geld auf dem Konto hat. Wer einmal eine Versicherung gekündigt hat, weiß, dass so etwas erheblich länger dauern kann, denn viele Versicherer zögern die Auszahlung hinaus. Vor diesem Hintergrund halte ich die Kosten von bis zu 7,5% des Rückkaufswertes für tragbar.

Bei bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen ist die Überprüfung sogar kostenlos. Dafür wird der über die Auszahlungssumme hinausgehende Mehrertrag hälftig zwischen dem Unternehmen und dem Versicherungskunden geteilt.

Im Durchschnitt werden rund 20% Mehrertrag für die Kunden erzielt.

Es gibt daneben inzwischen verschiedene Institutionen – Rechtsanwaltskanzleien, Verbraucherschutzvereine und Makler, die in diesem Bereich Lösungen anbieten. Auf den ersten Blick erscheinen diese manchmal günstiger, allerdings ist der Leistungsumfang zumeist kleiner.

Ich halte aber das vorliegende Konzept dieser Firma für das erfolgversprechendste, weil mir die Kosten-Leistung-Nutzen-Relation für die Kunden insgesamt am günstigsten und überschaubarsten erscheint.

Sollten Sie ein Angebot erhalten, dass Sie für besser halten, können wir dieses gerne gemeinsam überprüfen, denn ich bin bestrebt, die für meine Kunden günstigsten Lösungen zu finden.

Wenn Sie Ihre Verträge daraufhin überprüfen lassen möchten, dann können Sie hier Kontakt mit mir aufnehmen!

V. Schlussfolgerungen: ein Zusammenbruch des Versicherungsmarktes wird dadurch wahrscheinlicher
VI. Der Gesetzgeber hat bereits Vorkehrungen zu Ungunsten der Kunden getroffen

Ich halte es für wahrscheinlich, dass diese Möglichkeit nicht mehr allzu lange besteht.

Wie so oft im Finanzmarkt dürfte auch hier die Regel gelten: die letzten beißen die Hunde.

Denn wie oben beschrieben, ist bereits feststellbar, dass immer mehr Beratungs-Unternehmen auf diesen Zug aufspringen. Und wenn von dieser Möglichkeit zunehmend Gebrauch gemacht wird, dann wird das irgendwann das finanzielle Vermögen der betroffenen Gesellschaften erschöpfen. Und das sind – wie schon oben geschrieben, so gut wie alle.

Der juristische Begriff dafür lautet Insolvenz oder Insolvenzgefahr.

Für diejenigen, die bis dahin nichts unternommen haben, dürfte dann die alte Roulette-Regel greifen: Rien ne va plus – Nichts geht mehr. Denn der Gesetzgeber hat auch für diesen Fall bereits vorgesorgt und – ähnlich wie bei der Vorbereitung von Zwangsenteignungen bei Immobilien – entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu Ungunsten der Versicherten geschaffen. Siehe Punkt X.

Diese Überlegungen gelten aus meiner Sicht bereits, wenn wir nur das System der Lebensversicherungen isoliert betrachten – also die Verwerfungen des gesamten Finanzsystems noch gar nicht berücksichtigen.

Umgekehrt betrachtet ist diese Situation jedoch ein Indiz dafür, dass es nicht mehr lange hin ist bis zum Finale Furioso. Denn der Lebensversicherungsmarkt ist riesig. Gemeinsam mit dem Ende März 2019 anstehenden Brexit könnte dieser Prozess dann in seine Endphase treten.

Ich rate daher allen Menschen, die noch eine oder mehrere Lebensversicherungen laufen haben: Überprüfen Sie jetzt für sich, für wie gefährlich sie die Situation einschätzen und handeln Sie gegebenenfalls.

VII. Lebensversicherungen investieren schon seit Mitte der 90er Jahre in strukturierte Finanzprodukte!!!

Ich habe ja in den letzten Jahren immer wieder über die – aus meiner Sicht erheblichen – Risiken im Anlagebereich Lebensversicherungen geschrieben.

Lebensversicherer sind einer der Hauptabnehmer von Staatsanleihen. Das sind Schuldscheine von Staaten, die sich immer tiefer verschulden. Mit Anleihen, die seit 2013 eine Zusatzklausel enthalten: die sogenannte Collective Action Clause, weshalb man sich auch kurz: CAC-Anleihen nennt. Die Collectiv Action Clause besagt verkürzt, dass der Gesetzgeber im Krisenfall die Laufzeit dieser Anleihen beliebig verlängern kann. Sprich: sie werden unter Umständen nie zurückbezahlt und werden dann zu dem, wie es sich anhört, wenn man diese drei Buchstaben flüssig ausspricht.

Daneben investieren sie – um die dürftigen Renditen der Anleihen aufzupolieren – in scheinbar lukrativere Anlageformen: sogenannte strukturierte Produkte.

So genannte „strukturierte Produkte“ sind Pakete aus Wertpapieren unterschiedlicher Anlageklassen und Güte, die von den US-amerikanischen Banken erfunden und ins Ausland exportiert wurden – wie man seit der Finanzkrise 2008 und der Lehman-Pleite weiß, hauptsächlich, um Risiken auf unbedarfte Investoren – in Deutschland vornehmlich Banken und Lebensversicherungsunternehmen zu übertragen. Damit diese werthaltig erschienen, gab man ihnen so klangvolle Namen wie beispielsweise ABS – Asset backed Securities, die später – nach der Finanzkrise – etwas despektierlich häufig als POS – Pieces of Shit bezeichnete.

Ich habe dazu ja damals zeitnah berichtet. In meinen Archiven habe ich nun noch einen Bericht eines Wertpapierhändlers gefunden, der die Entwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre kommentiert und auf den ich 2009 schon einmal verwiesen habe. Dieser Bericht war einer der ersten, über die ich von so genannten „strukturierten Produkten“ erfuhr.

Die Original-Quelle (MM-News) habe ich zwar nicht mehr gefunden, aber das Internet vergisst nix 🙂 – beispielsweise hier.
Da sich die Aussagen mit vielen anderen decken, halte ich diesen Bericht für glaubwürdig. Aber machen Sie sich selbst ein Bild.

Hier eine längere Passage ungekürzt:

„Im Detail: Eine Sparkasse will sich Geld günstig besorgen. Die Landesbank geht an z.B. Goldman Sachs in London, macht auf diesen Sparkassenschuldschein eine 30jährige Struktur mit vielen, sehr vielen Derivaten darauf – sprich Wetten und saust dann zur Debeka LV und verkauft diese denen – konkurrenzlos günstig im Gegensatz zu normalen SSD (Schuldscheindarlehen). Problem – das Ding besteht nur noch aus Wetten und ist dann eben unverkäuflich.

Eine Versicherung aber hat das Problem normalerweise nicht, denn sie lässt ja einfach diese Modelle im Bestand liegen. Auch müssen die nicht so wie die Banken mit täglichen Kursen bilanzieren. Eine Wette kann man preisen, viele Wetten ist eine reine Stochastik-Rechnung – klappt nur, wenn man die Wahrscheinlichkeit definieren kann. Das ist heute völlig ausgeschlossen. Durch Vertrauensverlust.

Und die Versicherungen waren völlig begeistert von diesem Dreck. Übel sieht es aus, wenn diese 30-jährigen Anlagen in der Bilanz der Versicherung nicht mehr ausgewiesen werden können. Außer Strukturen wurden nur noch Nachränge bei den Versicherungen gekauft. Also Papiere die bei Insolvenz ganz am Schluss bedient werden. Was anderes wollten die nicht mehr.

Diese „Penner“ entschuldigen Sie bitte, aber da fällt mir kein anderes Wort für ein, haben teilweise gar nicht kapiert was sie da kauften und hielten sich für überschlau. Und ich musste mir anhören, dass an mir die Zeichen der Zeit vorbeigeflogen sind. Sprich, ich bin überholt mit meinen Angeboten – viel zu konservativ – so brauch ich nicht mehr zu kommen. Tolle Aussage an die Adresse eines Wertpapiermaklers!! …

Es wird immer (!) das verkauft werden, was die höchsten Profite abwirft. Und das ist meist die schlechteste Alternative für den Kunden.

Ich empfehle, den gesamten Bericht aufmerksam zu lesen!

VIII. Indizien für einen Systemcrash

Passiert ist zwar im Versicherungsmarkt bisher nichts – zumindest nichts Dramatisches, das vergleichbar wäre zu den zahlreichen Banken“rettungen“ mit Steuergeldern – und man könnte zu dem Schluss kommen, dass diese überwiegend kritischen Einschätzungen unbegründet gewesen seien.

Aus meiner Sicht ist dieser Schluss jedoch weit gefehlt, und der oben zitierte Bericht macht dies noch deutlicher. Der einzige “Fehler“ der „Schwarzseher“ ist, dass sie die Dehnbarkeit des bestehenden Systems und die Findigkeit der Systemerhalter unterschätzten, einen Zusammenbruch durch zahlreiche Verzögerungs- und Verschleierungsmaßnahmen hinauszuschieben.

Das „etwas im Busch ist“, kann man allerdings deutlich erkennen, wenn man nicht schwarz-, sondern hinsieht auf das, was abseits der Themen, die in den Medien breitgetreten werden an eher unauffälligen Maßnahmen erfolgt, die im Hintergrund vorgenommen werden oder wurden und deren Sinn sich möglicherweise nicht ummittelbar erschließt.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei größere Entwicklungen lenken, die in Verbindung mit einigen kleineren gesetzlichen Verschiebungen bemerkenswert sind:

Immer mehr große Lebensversicherer stellen ihr Neugeschäft ein und verkaufen ihre Bestände an bislang weitgehend unbekannte „Investoren“ – mit zahlreichen ungeklärten rechtlichen Konsequenzen für die Anleger. Hier ein Beispiel aus dem zwangsfinanzierten GEZahlfernsehen: (Generali). Ich habe im Augenblick noch keine Idee, weshalb das passiert, aber ich bin mir sicher, dass wir es irgendwann herausbekommen. Vermutlich, wenn es für die meisten zu spät ist, gegenzusteuern.

Unter den Gesellschaften, die in den letzten Jahren ihre Bestände verkauft haben, sind auch einige britische Lebensversicherer, und angesichts des Ende März anstehenden BREXIT und der daraus für britische Versicherungen entstehenden ungeklärten rechtlichen und finanziellen Konsequenzen möchte ich mit diesem Segment beginnen.

IX. Der Brexit und seine möglichen Folgen

Je nachdem, wie der BREXIT verläuft, kann dieser für Kunden britischer Unternehmen unangenehme Folgen haben.

Das Wirtschaftsmagazin CAPITAL schrieb im Dezember 2018:
„Wenn die Briten am 29. März den Binnenmarkt ohne eine Vereinbarung verlassen, verlieren Versicherer mit Sitz im Vereinigten Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) das Recht, in der EU Geschäfte zu machen.
Im schlimmsten Fall eines ungeregelten Brexits kann das für Kunden mit britischen Policen bedeuten, dass der Anbieter keine Beiträge mehr annehmen darf und – was noch unangenehmer ist – auch keine Leistungen auszahlen.“

Ob es tatsächlich so schlimm kommen muss, wird weiter unten im Artikel zwar relativiert. Aber der Brexit sei doch ein Anlass, „… den Ertrag der Brit-Police noch einmal gründlich zu prüfen – sicher ist sicher“.

Auch die Stiftung Warentest räumt ein, dass der Insolvenzschutz nach Übertragung der Bestände schwächer werde, sieht aber zumindest kurzfristig keinen dringenden Handlungsbedarf.

Wovon allerdings auszugehen ist, ist, dass der Brexit für britische Lebensversicherer Kosten verursacht, die letztlich zu Lasten der Versicherungsnehmer gehen.

Ein erst letzte Woche von Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren am 21. und 22. Februar 2019 verabschiedetes Gesetz, das Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG, birgt womöglich zusätzlichen Sprengstoff. Dort wird in „Artikel 10 – Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ geregelt, dass die Absicherung britischer Lebensversicherungen Fortbestand hat. Entwarnung? Nein, denn „Der im Zeitpunkt des Austritts beginnende Übergangszeitraum darf eine Dauer von 21 Monaten nicht überschreiten.

Wofür diese Befristung notwendig ist, werden wir früher oder später erfahren. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

X. Schiebereien des Gesetzgebers:
§89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Ich persönlich sehe das anders. Denn dass man auch seitens des Gesetzgebers eine Insolvenzgefahr für Lebensversicherungsunternehmen zumindest nicht ausschließt, lässt sich annehmen, wenn man sich mit einer bereits vor drei Jahren vorgenommenen gesetzlichen Änderung näher befasst.

Es geht dabei um den § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz, auf den ich bereits mehrfach hingewiesen habe, wie sich die aufmerksamen Leser unter Ihnen vielleicht erinnern werden.

In diesem Paragraphen ging es darum, dass der Gesetzgeber beschließen kann, Versicherungen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, Auszahlungen ganz oder teilweise zu verbieten! Was die Versicherten nicht von ihrer Beitragszahlungspflicht entbinden soll …

Gugelt man nach § 89 VAG, findet man auf juris.de heute diesen Text. … Uuuups! Von wegen Auszahlungen verbieten … da geht es doch um Eigenmittel! Denn der Paragraph 89 VAG wurde zum 1.1.2016 durch einen neuen Text ersetzt, was den juristischen Laien zu dem Schluss bringen könnte, dieses für ihn möglicherweise ungünstige Gesetz sei gestrichen worden.

Was ein Trugschluss ist. Denn er wurde nicht gestrichen, sondern verschoben, und man findet den Text annähernd wortgleich unter § 314 VAG. Ergänzt um einen neuen § 316, in dem es heißt: „Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen
1. Lebensversicherungen, …“

Bedeutet das, dass diese dann nichts mehr wert sind? Zumindest bedeutet es, dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen schon bestehen, mit deren Hilfe Lebensversicherungsverträge vom Gesetzgeber für wertlos erklärt werden können. Nach meinem Rechtsverständnis übrigens auch dann, wenn sie sich durchaus noch als werthaltig herausstellen sollten.

Um überhaupt einen Anspruch zu haben, müssen die Kunden diese auch noch geltend machen. Ob diese Option dann allerdings noch nutzt, lasse ich mal dahin gestellt und wünsche all jenen, die darauf vertrauen wollen viel Spaß beim Klagen …

XI. Interessenkonflikte

Dieser Paragraph ist besonders pikant. Denn zwischen dem Gesetzgeber und den Lebensversicherungsunternehmen besteht ein klitzekleiner Interessenkonflikt: letztere sind eine der größten Finanzierungsquellen der Staaten, denn die Versicherungsunternehmen investieren einen Großteil der ihnen anvertrauten Gelder in Staatsanleihen (bei kapitalbildenden Lebensversicherungen).
Und mit wessen Geld? Nun, wenn Sie noch Lebensversicherungen haben, dann auch mit Ihrem Ersparten, das Sie für sich womöglich als Altersvorsorge vorgesehen haben.

Vielleicht ist das ein Grund dafür, weshalb die sogenannten Verbraucherschutz-Verbände wie beispielsweise die Stiftung Warentest in zwar reihenweise „Leistungstests“ der Versicherungen durchführen, aber nach meiner Kenntnis noch nie auf diesen brisanten § 89/ 314 VAG hingewiesen haben. Denn wer finanziert diese „Verbraucherschützer“? Nun, der Staat. Womit wir beim nächsten Interessenkonflikt wären, der sich mit dem Sprichwort: „Wes’ Brot ich ess, des’ Lied ich sing“ treffend umschreiben lässt.

Und auch wir Makler haben einen klitzekleinen Interessenkonflikt: denn in der Regel erhalten wir eine Bestandsprovision, wenn die laufenden Verträge fortgeführt werden. Eine Auflösung der Verträge hat den Wegfall dieser Einnahmen zur Folge, denn es ist ja nicht gesagt, dass mit dem ausgezahlten Geld eine Wiederanlage erfolgt.

Wer sehen will, der kann. Die Informationen sind alle da – man muss sie nur finden. Da aber auch die Macher dieses Systems „nur mit Wasser kochen“ und oftmals selbst finanziell in solchen Bereichen investiert sein könnten, brauchen diese Ausstiegsmöglichkeiten. Nach meinem Verständnis bietet diese Gesetzeslage eine solche Möglichkeit, solange die Versicherungen solvent sind.

Es ist an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie diese Überlegungen teilen und Ihrerseits diese Möglichkeit nutzen wollen. Ich für meinen Teil bin hiermit zum wiederholten Male meiner Informationspflicht nachgekommen. Sie können also nicht sagen, Sie hätten nichts gewusst.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen nochmals mit Nachdruck:

Überprüfen Sie baldmöglichst, ob Sie der Gesamtlage so weit vertrauen, dass Sie ihre Verträge weiterlaufen lassen möchten, oder ob Sie es für besser halten, Ihre Verträge aufzulösen oder – sofern möglich – rückabzuwickeln.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie mich hier kontaktieren.

Mit den besten Wünschen

Matthias Cordes